Insolvenz von drei weiteren Signa-Firmen bekanntgegeben: Anstieg erwarteter Insolvenzen
Das Signa-Imperium des österreichischen Milliardärs René Benko erlebt weitere Rückschläge, da drei weitere deutsche Tochterunternehmen Insolvenz angemeldet haben. Unter den betroffenen Firmen befinden sich die Signa Financial Services GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main sowie die Signa REM Germany Rent GmbH und die SCAx GmbH in München. Alle drei reichten ihre Anträge am Mittwoch beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde in allen Fällen der Berliner Rechtsanwalt Torsten Martini bestellt.
Dieses Ereignis markiert eine weitere Herausforderung für das komplexe Gefüge des Signa-Konzerns, der besonders stark von den Turbulenzen auf dem Immobilienmarkt betroffen ist. Neben diesen aktuellen Insolvenzen gehören zum Netzwerk von Benko auch die deutsche Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof und das Sportgeschäft Sportscheck, die ebenfalls in die Insolvenz gegangen sind. Experten und Insider erwarten, dass weitere Tochtergesellschaften von Signa ebenfalls Insolvenzanträge stellen könnten.
In der vergangenen Woche hat der Insolvenzverwalter des Signa-Konzerns bereits nicht unbedingt notwendige Betriebsteile geschlossen. Dies betraf einen Großteil der 43 Mitarbeiter der Holding, insbesondere solche, die für Repräsentations- und Geschäftsanbahnungsaufgaben in den Bereichen Jagd, Flug, Sicherheit und Eventmanagement zuständig waren. Sanierungsverwalter Christof Stapf gab bekannt, dass den betroffenen Mitarbeitern gekündigt werde oder sie die Möglichkeit hätten, mit einer dreimonatigen Kündigungsentschädigung aus dem Unternehmen auszutreten.
Stapf erklärte, dass das Handelsgericht die beantragte Schließung der Teilbereiche umgehend gebilligt habe. Der entsprechende Bereich der Holding habe hohe laufende Kosten verursacht, deren Fortführung zu weiteren Verlusten für die Insolvenzgläubiger geführt hätte, begründete der Sanierungsverwalter diesen Schritt. Die Entscheidung zur Schließung sei daher getroffen worden, um den drohenden Ausfall für die Gläubiger zu begrenzen.